Eichung

Laut Maß- und Eichgesetz müssen Messgeräte, deren Genauigkeit rechtlich vorgeschrieben ist, regelmäßig geeicht werden. Als Nutzer solcher Waagen sind Sie dafür verantwortlich, dass diese rechtzeitig nachgeeicht werden.

Wenn Sie 2022 eine Waage gekauft oder zuletzt haben eichen lassen, ist diese 2024 erneut fällig. Eine verspätete Eichung kann zur Sperrung der Waage führen oder Geldstrafen nach sich ziehen. Um das zu vermeiden, melden Sie Ihre Waage rechtzeitig zum Eichservice an!

Prüfraum in Graz

  • Ohne Termin: Bringen Sie Ihre Waagen und Gewichte während unserer Öffnungszeiten vorbei. Die Eichung erfolgt meist innerhalb weniger Tage.
  • Mit Termin: Vereinbaren Sie unter technik@rauch.co.at bzw. +43 316 81 68 21 – 20 einen Termin für eine schnellere Abwicklung.

Vor Ort bei Ihnen

  • Rundfahrt: Wir geben die Termine vor, um einen effizienten Service zu gewährleisten und Ihre Kosten zu reduzieren.
  • Sondertermin: Bei Dringlichkeit sind Sondertermine möglich. Bitte beachten Sie, dass hierbei Zusatzkosten für die Anreise entstehen.

Online-Anmeldung

A. Rauch GmbH
bvfs Eichstelle Nr. 542

+43 316 81 68 21 – 20
technik@rauch.co.at

Mo – Do: 8:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 – 14:30 Uhr

 

Eichung von:

Nichtselbsttätigen Waagen

  • Genauigkeitsklasse I bis 2 kg
  • Genauigkeitsklasse II bis 500 kg
  • Genauigkeitsklasse III & IIII bis 180 t

 

Selbsttätigen Waagen

  • zum Wägen bis 25 t
  • zum Abwägen, Sortier- & Kontrollwaagen bis 5 t
  • Förderbandwaagen bis 3600 t/h
  • Mengenwaagen bis 60 t
  • Gleiswaagen bis 200 t

 

Gewichten

  • Genauigkeitsklasse M1 & M2 bis 20 kg