Kalibrierung von Gewichten

Prüfgewichte sind Normale in der Wägetechnik und werden auf das nationale Normal zurückgeführt, das wiederum an das Ur-Kilogramm in Paris angeschlossen ist.

ÖKD-Kalibrierung von Gewichtsstücken

Diese Rückführung auf das nationale Normal erfolgt bei Prüfgewichten in akkreditierten Laboratorien, wo sie zunächst auf einwandfreie Beschaffenheit geprüft und dann sehr genau gewogen werden. Anschließend wird der Kalibrierschein ausgestellt. Die Festlegung der Rekalibrierungsintervalle liegt in der Verantwortung des Anwenders.

Vereinfachte Werkskalibrierung

Diese ist bei Prüfgewichten im Gegensatz zu Waagen nicht üblich.

Amtliche Eichung / ÖKD-Kalibrierung von Gewichtsstücken

Meistens werden nur Gewichte, die im öffentlichen Verkehr verwendet werden (z.B. Balkenwaage beim Apotheker), geeicht. Die Eichung von Gewichtsstücken setzt voraus, dass sie eichfähig sind.

Für QS und Prüfmittelüberwachung etc. können Normgewichte nach ÖKD kalibriert werden und es wird ein ÖKD-Prüfzertifikat erstellt.


Allgemeines über Prüfgewichte

1. Das Ordnungsschema

Die Standards für Prüfgewichte sind international durch die bewährte „OIML“-Empfehlung R111 (= Organisation Internationale de Métrologie Légale) geregelt. Dieses Ordnungsschema hat 7 Fehlergrenzenklassen (=Genauigkeitsklassen), die sich streng hierarchisch im Toleranzverhältnis 1:3 abstufen. E1 ist die genaueste und M3 die gröbste Genauigkeitsklasse.

2. Die Fehlergrenzen (=Genauigkeitstoleranzen)

Die Toleranzwerte in der Tabelle geben an, um wie viel ein Gewicht schwerer oder leichter als der Nennwert sein darf. Sie gelten als Plus- und Minuswerte. Die Fehlergrenzen stufen sich streng hierarchisch im Toleranzverhältnis 1:3 ab.

3. Kennzeichnung der Prüfgewichte nach OIML

Kalibrierschein für Prüfgewichte

1. Vorbemerkungen

Jedes messtechnisch einwandfreie Prüfgewicht kann kalibriert werden. Hersteller oder Bauform sind nebensächlich. Auch Sondergewichte mit ungeraden Gewichtswerten (z.B. 1.043,68 g) oder andere Maßeinheiten wie Newton und nichtmetrische Gewichte können kalibriert werden. Der Kalibrierschein ist fester Bestandteil jeder Kalibrierung und wird stets ohne zusätzliche Kosten mitgeliefert. Prüfgewichte müssen zum Kalibrieren ins Labor eingesandt werden. Hierzu muss unbedingt das Original-Gewichtsetui verwendet werden. ÖKD-kalibrierte Prüfgewichte dürfen zum Eichen und Nacheichen von Waagen verwendet werden, wenn sie die Vorschriften für eichfähige Gewichte einhalten. Dies ist bei den einschlägigen Herstellern von Gewichten der Fall.

2. Inhalt des Kalibrierscheins

2.1 Allgemeiner Teil

Hier wird die Abweichung der Messnormale bestätigt.

2.2 Messtechnischer Teil

Nach einem genau definierten und präzisen Wägeverfahren werden folgende Punkte festgestellt:

3. Die Rekalibrierungsintervalle

Die Festlegung liegt in der Verantwortung des Anwenders. Je nach Nutzungshäufigkeit und Sicherheitsbedürfnis sind Rekalibrierungsintervalle zwischen 6 Monaten und 2 Jahren üblich. Eine generelle Empfehlung ist alle 1 Jahr.


Die passenden Prüfgewichte zu einer Waage

1. Zur Prüfung einer Waage

Für die wichtigsten messtechnischen Prüfungen wie den Wägebereich, die exzentrische Last auf der Wägeplatte und die Reproduzierbarkeit genügt im einfachsten Fall ein Prüfgewicht. Zusätzlich werden für die Überprüfung der Richtigkeit (Linearität) oft drei Prüfgewichte benötigt.

2. Die richtige Gewichtsgröße (Nennwert)

Bei der Auswahl des passenden Prüfgewichts orientiert man sich an der Höchstlast (Max) oder der größten Justierstelle der Waage, die oft mit „CAL“ im Display angezeigt wird. Der Gewichtswert des Prüfgewichts sollte mindestens 80% des gesamten Wiegebereichs entsprechen. Zur Überprüfung der Linearität der Waage empfiehlt sich eine Gewichtskombination entsprechend der Abstufung in % der Höchstlast (Max): 25 / 50 / 75 / 100%.

3. Die richtige Fehlergrenzenklasse (Genauigkeitsklasse)

Die passende Genauigkeitsklasse ergibt sich aus der Auflösung der Waage. Für Prüfgewichte mit einem Nennwert kleiner als die Höchstlast bleibt die Fehlergrenzenklasse unverändert.

4. Beispiel

Für eine Präzisionswaage mit einer Höchstlast (Max) von 520 g und einem kleinsten ablesbaren Ziffernschritt d = 0,01 g (10 mg) wird ein kalibriertes Prüfgewicht der Fehlergrenzenklasse F1 mit einem Nennwert von 500 g benötigt. Zur Messung der Linearität empfiehlt sich eine Kombination aus kalibrierten Prüfgewichten der Fehlergrenzenklasse F1 mit den Nennwerten 50 g, 100 g, 200 g und 500 g.

5. Kontrollmöglichkeiten

Die Berechnung der Prüfgewichte gemäß den Abschnitten 2 und 3 kann mit der nachstehenden Tabelle überprüft werden.

OIML = Organisation Internationale de Métrologie Légale