Waagen Eichung / Kalibrierung

Bei Waagen unterscheidet man zwischenJustieren und Kalibrieren.Beim Justieren wird meist ein Messpunkt – in unserem Fall beispielsweise der Wiegebereich einer Waage – exakt eingestellt. Dies ist notwendig aus gerätespezifischenGründen wie Temperaturänderungen, sonstigen Umgebungsbedingungen, Einfluss derErdanziehung und anderen.Beim Kalibrieren wird die Richtigkeit einer Messgröße – in unserem Fall die Waagenanzeige – festgestellt.Bei Waagen bedient man sich in beiden Fällen eines oder mehrerer Prüfgewichte.Jede elektronische Waage liefert nur dann korrekte Ergebnisse, wenn sie richtig justiert / kalibriert wurde. Erst durch die dokumentierte Kalibrierung wird eine elektronischeWaage zum Messgerät, z. B. in qualitätsrelevanten Prozessen.Das Kalibrieren von Waagen ist in der Regel ein überschaubarer Prozess.

Eine vereinfachte Routine-Prüfung wird vielfach vom Anwender selbst durchgeführt. Oft bedient er sich nur eines einzigen Prüfgewichtes entsprechender Genauigkeit, das derWaage beigegeben ist.

ÖKD Kalibrierungen werden in der Wiegetechnik häufig in Verbindung mit Wartungsarbeiten durchgeführt. Die Kalibrierintervallesind je nach Sicherheitsbedürfnis sehr unterschiedlich.Sie reichen von der täglichen Routine- Kontrolle durch den Anwender bis hin zu jährlichen Intervallen im Rahmen von Wartungsverträgen. Es gibt keine generellenEmpfehlungen.Gleichbedeutend zu den Begriffen Kalibrieren und Kalibrierschein sind die BegriffeZertifizieren und Zertifikat bzw. Kalibrierzertifikat gebräuchlich. Nicht korrekt istKalibrieren im Sinne des Justierens einer Waage.


Vergleich: Kalibrieren – Eichen 

1. Kalibrieren von Waagen– Das Kalibrieren von Waagen ist generell die richtige Prüfmethode-in qualitätsrelevanten Prozessen z.B. in Produktion oder Forschung-in Prozessen mit hohem Sicherheitsbedürfnis- Jede Waage kann kalibriert werden (im Gegensatz zum Eichen).- Der Anwender regelt in eigener Verantwortung die Rekalibrierungsfristen je- nach Sicherheitsbedürfnis.

2. Amtliche Eichung von Waagen •Diese schreibt der Gesetzgeber zwingend vor:– Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wiegenbestimmt wird.- Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im- medizinischen und pharmazeutischen Labor.- Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen.- Ferner bei Sachverständigen-Gutachten für Gerichte.- Bei der Herstellung von Fertigpackungen.- Geeicht werden können nur eichfähige Waagen.- Eichfehlergrenzen und feste Nacheichfristen von meist 2 Jahren sind gesetzlich geregelt


Waagen im Qualitätsmanagement-System( ISO 9000ff oder GLP )1. Grundsätzliches zur Qualitätssicherung und Prüfmittelüberwachung

1.1 Die Qualitätssicherung ist ein betriebliches Management-System und lässt sich auf folgenden kurzen Nenner bringen:„ Sage was Du tust –und tue was Du sagst“.Sie verfolgt drei Hauptziele:•Verhütung von Fehlern während des Fertigungsprozesses eines Produktes, damit sein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht beeinträchtigt wird.•Gewährleistung der Produktqualität, die zwei Vertragspartner vereinbart haben.•Stärkung des Qualitätsbewußtseins der Mitarbeiter. 

1.2 Die Prüfmittelüberwachung sorgt für das korrekte Funktionieren allerMessmittel eines Betriebes, bzw. Organisation im Rahmen desQualitätssicherungs-Systems. 

2. Allgemeine Spielregeln der Prüfmittelüberwachung

2.1 Maßgebend ist das Qualitätssicherungs-Handbuch des Betriebes bzw. der Organisation.DIN EN ISO 9001:2000 sagt unter Punkt 7.6 „Lenkung von Überwachungs- undMessmitteln“ in Abschnitt a), dass Messmittel in festgelegten Abständenoder vor Gebrauch kalibriert werden müssen.Im Klartext: Der Betrieb bzw. Organisation hat für alle Waagen imqualitätsrelevanten Bereich eindeutige Vorgaben.Er hat aber auch einen eigenverantwortlichen Gestaltungsspielraum, wie erseine betriebliche Messtechnik einrichten will. Er selbst legt zusammen mitseinen Abnehmern und Messmittellieferanten die Richtlinien hierfür fest. 

2.2 Die Prüfmittelüberwachung (z.B. von Waagen) muss periodisch durchgeführt, dann dokumentiert und archiviert werden. Dabei wird am besten in dreiSchritten vorgegangen•Nach welchen Kriterien muss ein Messgerät geprüft werden? Hier istzwischen der einfachen Routine-Prüfung durch den Anwender selbst, einerWerks- oder ÖKD-Kalibrierungunterscheiden. Festlegung durch den Betrieb entsprechend demSicherheitsbedürfnis und eventueller Vorgaben.•Wie häufig ist diese Prüfung durchzuführen?•Niederlegung des Prüfungsergebnisses in einem Protokoll.Aufbewahrungspflicht dieser Prüfunterlagen:Bei ISO 9000ff 10 JahreBei GLP 30 Jahre 

3. Die Waage im qualitätsrelevanten Prozess

3.1 Korrekte Wiegeergebnisse sind in vielen Prozessen in hohem Maße qualitätsentescheidend. Die Wiegetechnik hat deshalb in der Prüfmittelüberwachung eine großeBedeutung. Diese sorgt für das korrekte Funktionieren aller Waagen imRahmen des QM-Systems. 

3.2 Die Labor-Präzisionswaage – Ein Praxisbeispiel

Sie ist im Laboreinsatz ein „Prüfmittel“, z. B. bei Analysen. 3.3Die Messunsicherheit ist eine Entscheidungshilfe dafür, ob sich eine Waagefür die in einem Prozess geforderte Genauigkeit eignet.Siehe DIN EN ISO 9001:2000 Kapitel 7.6 Anmerkung „Für Anleitung sieheDIN ISO 10012.“ Hier ist unter Kapitel 4.6 die Messunsicherheitfestgeschrieben. 3.4Bei der Auswahl der passen den Waage geht man zweckmäßigerweise vonder gewünschten Analysengenauigkeit aus. Beispiel:Einwaage 1.000 g, geforderte Analysengenauigkeit 0,1%, also 1 g. DieMessunsicherheit der Waage soll mindestens 3 mal kleiner sein, also ± 0,3 g.Diese erreicht man unter guten Laborbedingungen in der Regel mit einerWaage deren Ablesbarkeit 0,1 g beträgt.Ist die Meßunsicherheit einer Waage nicht bekannt, kann man sich wie folgthelfen: Faustregel: Ablesbarkeit der Waage mindestens 5-10 mal besser als diegeforderte Analysengenauigkeit. Dabei gehe man sicherheitshalber von denungünstigsten Bedingungen aus.


Rückführbarkeit auf das nationale Normal

Generell richtiges Messen setzt weltweit einheitliche und gleiche Bezugsgrößen voraus,also internationale Normale.Zu den ältesten internationalen Normalen zählt das Ur-Kilogram Es wird in Paris aufbewahrt. Genaueste Kopien von diesem Primär-Normal werden von den einzelnenStaaten als nationale Normale aufbewahrt. Die Werksnormale für Waagen sind Prüfgewichte. Diese sind nach einer strengenGenauigkeits- Hierarchie in einer lückenlosen Kette an dieses nationale Normalangeschlossen. Nur eine einwandfreie Rückführung auf das nationale Normal garantiert je nach Hierarchiestufe die erforderliche Genauigkeit einer Messung. Deshalb ist es zwingend, dass eine einwandfreie Rückführung im Kalibrierschein dokumentiert ist.Nur so lässt sich gleichbleibende Qualität aufrecht erhalten.Die unterschiedlichen Genauigkeitsanforderungen in den einzelnen Hierarchie-Stufenhaben zu verschiedenen Klassen von Prüfgewichten geführt.Siehe „Wissenswertes zur Gewichte Eichung / Kalibrierung“. Messunsicherheit Die Messunsicherheit einer Waage ist ein objektives Maß für ihre Genauigkeit und damit eine korrekte Aussage für ihre angemessene Verwendung.Die Eignung einer Waage für einen bestimmten Prozess ist bei bekannterMessunsicherheit sehr einfach und sicher festzustellen.Eine optimale Auswahl der richtigen Waage spart Kosten, denn zu hohe Messgenauigkeit ist unnötig teuer.

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