Kalibrierung von Gewichten

Prüfgewichte sind die Normale in der Wägetechnik. Sie werden rückgeführt auf das

nationale Normal das wiederum an das Ur-Kilogramm in Paris angeschlossen ist.

Die ÖKD Kalibrierung von Gewichtsstücken

Diese Rückführung auf das nationale Normal geschieht bei Prüfgewichten in der

Weise, dass sie in akkreditierten Laboratorien zunächst auf einwandfreie Beschaffenheit geprüft und dann sehr genau gewogen werden. Anschließend wird der Kalibrierschein ausgestellt.

Die Rekalibrierungsintervalle liegen in der Verantwortung des Anwenders.

Vereinfachte Werks- Kalibrierung

Sind bei Prüfgewichten nicht üblich (im Gegensatz zu Waagen).

Amtliche Eichung / ÖKD Kalibrierung von Gewichtsstücken

Meistens werden nur Gewichte diese sich im öffentlichen Verkehr befinden geeicht (zb.Balkenwaage bei Apotheker). Die Eichung von Gewichtstücken setzt eine eichfähigkeit der Gewichtstücke voraus.

Für QS und Prüfmittelüberwachung usw. können Normgewichte nach ÖKD kalibriert werden und ein ÖKD Prüfzertifikat erstellt werden.

Allgemeines über Prüfgewichte

1. Das Ordnungsschema

Die Standards für Prüfgewichte sind heute international durch die bewährte

„OIML“-Empfehlung R111 (= Organisation Internationale de Métrologre Lègale)

geregelt.

Dieses Ordnungsschema hat 7 Fehlergrenzenklassen (=Genauigkeitsklassen) die

sich streng hierarchisch im Toleranzverhältnis 1:3 abstufen.

E1 ist die genaueste und M3 die gröbste Genauigkeitsklasse.

2. Die Fehlergrenzen (=Genauigkeitstoleranzen)

Die Toleranzwerte der Tabelle geben an, wieviel ein Gewicht schwerer oder

leichter als der Nennwert sein darf. Sie gelten also nach Plus und Minus.

Die Fehlergrenzen stufen sich streng hierarchisch im Toleranzverhältnis 1:3 ab.

3. Kennzeichnung der Prüfgewichte nach OIML

Kalibrierschein für Prüfgewichte

1. Vorbemerkungen

Jedes meßtechnisch einwandfreie Prüfgewicht kann kalibriert werden.

Hersteller oder Bauform sind nebensächlich.

Es können auch Sondergewichte mit „ungeraden“ Gewichtswerten

(z.B. 1.043.68 g) oder andere Maßeinheiten wie Newton und

nichtmetrische Gewichte kalibriert werden.

Der Kalibrierschein ist fester Bestandteil einer jeden Kalibrierung und

wird stets ohne zusätzliche Kosten mitgeliefert.

Prüfgewichte müssen zum Kalibrieren ins Labor eingesandt werden.

Hierzu muss unbedingt das Original-Gewichtsetui verwendet werden.

• Ö

KD-kalibrierte Prüfgewichte dürfen zum Eichen und Nacheichen von

Waagen verwendet werden, wenn sie die Vorschriften für eichfähige

Gewichte einhalten. Dies ist bei den einschlägigen Herstellern

von Gewichten der Fall.

2. Inhalt des Kalibrierscheins

2.1 Allgemeiner Teil

Hier wird die Abweichung der Messnormale bestätigt

2.2 Meßtechnischer Teil

Nach einem genau definierten und präzisen Wägeverfahren werden

festgestellt:

3. Die Rekalibrierungsintervalle

Ihre Festlegung liegt in der Verantwortung des Anwenders.

Je nach Nutzungshäufigkeit und Sicherheitsbedürfnis sind Rekalibrierungs-

Intervalle zwischen 6 Monaten und 2 Jahren üblich.

Generelle Empfehlung ist 1 Jahr.

Die passenden Prüfgewichte zu einer Waage

1. Zur Prüfung einer Waage

werden eines oder mehrere Prüfgewichte benötigt.

Diese Prüfgewichte müssen kalibriert sein. Im einfachsten Fall genügt ein

Prüfgewicht.

Mit diesem können die wichtigsten messtechnischen Prüfungen wie Wägebereich,

exzentrische Last auf der Wägeplatte und Reproduzierbarkeit vorgenommen

werden.

Bei der Überprüfung der Richtigkeit (= Linearität) werden zusätzliche Prüfgewichte

(meist 3) benötigt.

2. Die richtige Gewichtsgröße

(= Nennwert) bei der Auswahl des passenden

Prüfgewichtes für eine Waage.

Wird mit nur einem Prüfgewicht geprüft, orientiert man sich an der Höchstlast

(Max) oder an der größten Justierstelle der Waage (wird meist in Verbindung mit

„CAL“ im Display angezeigt).

Regel:

Der Gewichtswert des Prüfgewichts sollte größer seine als 80% des gesamten

Wiegebereiches.

Prüft man auch die Richtigkeit (=Linearität) der Waage, so empfiehlt sich

eine Gewichtskombination mit der Abstufung der Prüfgewichte in % der Höchstlast

(Max) wie folgt: 25 / 50 / 75 / 100 % von Max.

3. Die richtige Fehlergrenzenklasse

(=Genauigkeitsklasse) bei der Auswahl der

passenden Prüfgewichte für eine Waage. Diese ergibt sich aus nachstehendem

Schaubild über die Auflösung dieser Waage.

Die Auflösung ergibt sich zu:

Auflösung =

Höchstlast / kleinster ablesbarer Ziffernschritt d

Für Prüfgewichte mit Nennwerten kleiner als die Höchstlast, z. B. für die Prüfung

der Richtigkeit (=Linearität) dieser Waage, bleibt man in derselben

Fehlergrenzenklasse, die sich über die Auflösung aus dem Schaubild ergibt.

Das heißt: Hat man einmal für eine Waage die richtige Fehlergrenzenklasse

gewählt, ist diese für alle Prüfgewichte passend.

4. Beispiel:

Prüfgewicht für eine Präzisionswaage mit Höchstlast (Max) 520 g und kleinstem

ablesbarem Ziffernschritt d = 0,01 g = 10 mg

Größte Justierstelle der Waage ist 500 g, also Nennwert des Prüfgewichtes 500 g.

Auflösung 52 000 d korrespondiert im obigen Schaubild mit der Fehlergrenzklasse

F1

Lösung:

Man benötigt ein kalibriertes Prüfgewicht der Fehlergrenzenklasse F1

mit Nennwert 500 g.

Zur Messung der Richtigkeit (=Linearität) dieser Waage wendet man die Regel

nach Abschnitt 2 an und errechnet

In der Praxis rundet man diese Werte, um mit insgesamt 4 Prüfgewichten in der

Fehlergrenzenklasse F1 auszukommen.

Lösung:

Zweckmäßig sind 4 kalibrierte F1 Prüfgewichte mit den Nennwerten

50 g, 100 g, 200 g und 500 g.

5. Kontrollmöglichkeiten

Die Berechnung des oder der Prüfgewichte nach den Abschnitten 2 und 3 kann mit

der nachstehenden Tabelle überprüft werden.

* OIML =Organisation International de Métrologie Légale

Bei A. Rauch GmbH anmelden